Vom Tag der Liebe kann vor allem der Einzelhandel richtig profitieren
Valentinstag: Handel erwartet eine Milliarde Euro Umsatz
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Obwohl viele Deutschen behaupten, dass ihnen der Valentinstag nicht wichtig sei, beweisen die Zahlen das Gegenteil. Laut dem Marktforschungsinstitut Statista kauften die Hälfte der Deutschen 2018 ein Geschenk. Die Männer liegen dabei weiter vorne als die Frauen: Rund 58,2 Prozent kauften ein Geschenk, während es bei den Frauen 50,8 Prozent sind. Der Anteil der Frauen ist in den letzten Jahren dabei aber immer weiter angestiegen.
Laut einer Statistik des Handelsverband Deutschlands, greifen 52,5 Prozent der Verbraucher zu den klassischen Blumen. Dicht gefolgt kommen mit 50 Prozent Einladungen zum Essen in einem Restaurant. Platz drei belegten die Lebensmittel, die von 47,2 Prozent der Verbraucher verschenkt werden. Hierzu zählen hauptsächlich Pralinen, Schokolade und andere Süßigkeiten. Ansonsten werden weiterhin gerne Gutscheine, Uhren, Schmuck und Dekoartikel an die Liebsten verschenkt.
Am Tag der Liebe profitiert vor allem der Einzelhandel
So sehr sich die Beschenkten über die Aufmerksamkeiten zum Valentinstag freuen: Der Handel freut sich darüber immer noch am meisten. Dieses Jahr wird ein Umsatz von rund einer Milliarden Euro erwartet. Das liegt vor allem daran, dass die Ausgaben der Verbraucher in diesem Jahr steigen. Nur rund fünf Prozent wollen ihre Ausgaben reduzieren, während knapp elf Prozent Mehrausgaben einplanen.
In den letzten Jahren hat vor allem der klassische Einzelhandel vom Valentinstag profitiert. Laut einer Statista-Umfrage kauften 57,2 Prozent der Befragten ihre Geschenke im klassischen stationären Einzelhandel. Online kauften hingegen 51,8 Prozent der Befragten ihre Geschenke.
Eine weitere Statista-Umfrage identifizierte zudem die schlimmsten Geschenke zum Valentinstag. Besonders unbeliebt waren Möbel, Haushaltsgeräte und Elektrogeräte. Sollte also doch mal ein unpassendes Geschenk dabei sein, ist man beim stationären Einzelhandel oft auf die Kulanz der Händler angewiesen. Bei Onlineshops hat man hier bessere Chancen: Das Widerrufs- und Rückgaberecht ist hier auf 14 Tage befristet.
Quelle: Statista / Capital / Handelsverband Deutschland
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Über den Autor
Leoni Schmidt
Nach ihrem Abitur studierte Leoni an der Fachhochschule des Mittelstands in Köln Medienkommunikation & Journalismus. In diesem Studium sammelte sie durch Praktika bei der Rheinischen Post und bei Antenne Düsseldorf viele praktische, journalistische Erfahrung. Neben ihres Studiums arbeitete sie als Werkstudentin bei einem Online-Magazin. Bei diesem wurde sie nach ihrem Studium übernommen und arbeitete dort in der Online-Redaktion. Im Mai 2019 wechselte sie dann zu Digital Beat und Gründer.de und arbeitete bis Oktober 2021 als Junior-Online-Redakteurin.