Know-how für jeden Gründer
Arbeitsrecht – Gründer sollten Basics kennen
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Inhaltsverzeichnis
- Beratung durch einen Fachanwalt ist nicht zu ersetzen
- Arbeitszeit, Pausen, Entgelt, Urlaub – was ist zu beachten?
- Was ist bei der Stellenausschreibung zu beachten?
- Sind befristete Arbeitsverträge sinnvoll?
- Werkstudent oder Minijob?
- Und was ist mit Überstunden?
- Tipp für Gründer: Mündliche Absprachen richtig treffen
- Sind alle Mitarbeiter innerhalb von zwei Wochen kündbar?
- Kündigungsschutz greift ab Mitarbeiter Nummer 10
- Tipp für Gründer: Die Probezeit richtig nutzen
- Was heißt Probezeit?
- Der Abwerbung guter Mitarbeiter vorbeugen
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Beratung durch einen Fachanwalt ist nicht zu ersetzen
Viele Gründer fangen ihr Unternehmen neben ihrem Angestelltenjob an. Sie arbeiten viele Nachtschichten, machen fast alles selbst. Doch irgendwann ist die Arbeit so nicht mehr zu bewältigen, Unterstützung wird notwendig. Am Anfang helfen Freunde und Familie unter Umständen ein wenig aus. Doch wenn es dann so weit ist, jemanden für diese Unterstützung zu bezahlen, steht das Thema Arbeitsrecht plötzlich auf der Tagesordnung. Es ist sehr wichtig, sich bei diesem wichtigen Thema auf jeden Fall die Grundlagen anzueignen. Aber die Beratung durch einen Anwalt, der viel Erfahrung mit nationalem und internationalem Arbeitsrecht hat, ist hier fast unumgänglich. Ein Anwalt für Gründer und Start-ups weiß sehr genau, wo die Probleme und Fallstricke im Arbeitsrecht liegen und was junge Unternehmen beachten müssen.
Arbeitszeit, Pausen, Entgelt, Urlaub – was ist zu beachten?
Am Anfang gelten in der Regel noch keine tariflichen Bestimmungen und Löhne sind frei verhandelbar. Doch in einigen Branchen gibt es Mindestlöhne, deren erhebliche Unterschreitung als sittenwidrig angesehen ist. Die tägliche Arbeitszeit sieht acht Stunden vor. Dabei sind regelmäßige Pausen einzuhalten. In den meisten Berufen sind Sonn- und Feiertage Ruhetage. Der Mindesturlaub ist gesetzlich festgelegt und beträgt 24 Werktage.
Was ist bei der Stellenausschreibung zu beachten?
Wie die Stellenausschreibung zu gestalten ist, was alles drinstehen soll, ist für das Arbeitsrecht nicht so relevant. Allerdings müssen angehende Arbeitgeber das Gesetz gegen Diskriminierung beachten, wenn sie eine Stellenausschreibung formulieren. Das Gesetz gilt seit 2006 und soll dafür sorgen, dass alle gleiche Chancen haben und nicht wegen Alter, Geschlecht oder ethnischer Zugehörigkeit schon von vornherein ausgeschlossen sind. Wenn ein Unternehmen einen älteren, erfahrenen Fachmann sucht, diskriminiert die Formulierung junge Frauen. Aufgrund des Antidiskriminierungsgesetzes haben sie theoretisch den gesetzlichen Rückhalt, das Unternehmen zu verklagen. Deshalb ist es besser sich vorher über den Diskriminierungsschutz zu informieren. Das kann viel Ärger ersparen.
Sind befristete Arbeitsverträge sinnvoll?
Sie erscheinen auf den ersten Blick logisch, stellen sich jedoch sehr schnell als Kardinalfehler heraus. Befristete Arbeitsverträge bringen Start-ups vor allem eines: eine schlechte Reputation. Je nach Unternehmensgröße haben auch fest angestellte Mitarbeiter oft keinen vollwertigen Kündigungsschutz. Sollte es sich als notwendig erweisen, gibt es bei sehr kleinen Unternehmen ein paar Ausnahmen, die eine zeitnahe Kündigung möglich machen. Wenn Unternehmen eine befristete Stelle ausschreiben, melden sich gut qualifizierte potenzielle Arbeitnehmer in der Regel nicht.
Werkstudent oder Minijob?
Studenten sind in jungen Unternehmen als gute Arbeitskräfte willkommen. Am besten ist es, einen Arbeitsvertrag als Werkstudent zu vereinbaren. Dann ist das Unternehmen von den Sozialversicherungsabgaben für Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung befreit. Für einen Minijob-Arbeitsvertrag muss der Arbeitgeber Sozialversicherungsabgaben zahlen.
Und was ist mit Überstunden?
In Start-ups kommt es früher oder später immer zum altbekannten Problem: viel Arbeit, wenig Ressourcen. Die kurzfristige Lösung sind viele Überstunden für die Mitarbeitenden. Es ist nicht unbedingt notwendig, die Handhabung der Überstunden vertraglich zu regeln. Wichtig ist, die Überstunden zeitnah zu kompensieren. Kommt es zur Trennung von einem Mitarbeitenden kann das Fehlen einer Kompensation zu hohen Nachzahlungsansprüchen vonseiten des Mitarbeiters führen. Überschreiten die Überstunden zudem die gesetzlich festgelegte Grenze für Überstunden, müssen Unternehmen darüber hinaus noch mit einer Ordnungsstrafe rechnen.
Tipp für Gründer: Mündliche Absprachen richtig treffen
Unter bestimmten Umständen sind mündliche Absprachen bindend, dafür müssen sie allerdings klar nachweisbar sein. Wenn es für die Absprachen keine Zeugen gibt, wird das schwierig. Das ist im Zusammenhang mit Mitarbeitergesprächen sehr wichtig.
Sind alle Mitarbeiter innerhalb von zwei Wochen kündbar?
Ein unterzeichneter Arbeitsvertrag ist rechtsgültig. Neue Mitarbeitende sind damit den Mitarbeitenden rechtlich gleichgestellt, die schon länger im Unternehmen arbeiten. Arbeitnehmer können sich damit nicht mehr so ohne Weiteres vom Vertrag lösen. Hier ist es ganz wichtig sich genau die Klauseln zu Kündigung und Vertragsauflösung anzuschauen. Manchmal ergeben sich auch noch zusätzliche Regelungen durch Tarifverträge. Das sollte sich ein Fachanwalt zumindest einmal anschauen.
Kündigungsschutz greift ab Mitarbeiter Nummer 10
Wer noch am Anfang steht, hat ein paar mehr Freiheiten in Bezug auf Kündigungen. Doch sobald der 10. Mitarbeiter fest eingestellt ist, gilt der Kündigungsschutz vollumfänglich. Dann ist es nicht mehr möglich einen Mitarbeiter einfach zu kündigen, „weil die Chemie nicht gestimmt hat“. Im Ernstfall muss dann eine Kündigung vor Gericht mit wichtigen Fakten unterlegt und gerechtfertigt werden.
Zu den möglichen Kündigungsgründen, die meistens inhaltlich und auch förmlich genau definiert sind, gehören:
- verhaltensbedingte Kündigung
- personenbedingte Kündigung
- betriebsbedingte Kündigung
Tipp für Gründer: Die Probezeit richtig nutzen
Die Probezeit dient dazu, sich gegenseitig kennenzulernen. Gründer sollten diese Zeit sehr gut nutzen und den neuen Mitarbeitenden genau prüfen und beobachten. Wenn Zweifel aufkommen, dass eine langfristige Zusammenarbeit klappt, ist es ratsam, sich wieder zu trennen und nicht darauf zu hoffen, dass sich die Situation noch verbessern wird.
Was heißt Probezeit?
Viele denken, dass es in der Probezeit jederzeit, ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich ist, einen Arbeitnehmer zu kündigen. Doch das stimmt so nicht immer. Wenn dies nicht explizit im Arbeitsvertrag vereinbart ist, gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, auch während der Probezeit.
Der Abwerbung guter Mitarbeiter vorbeugen
Start-ups in einer umkämpften Nische haben häufig Schwierigkeiten, gute Mitarbeiter zu finden. Da kommt es auch zu unmoralischen Angeboten durch die Konkurrenz, weil sie den Top-Mitarbeiter und dessen Know-how brauchen. Dieses Vorgehen lässt sich nicht verhindern. Deshalb ist es wichtig, dass der Arbeitsvertrag eine angemessene Kündigungsfrist enthält und dass Verschwiegenheit vereinbart ist. Auch Strafen für eine außervertragliche Kündigung helfen hier, das Risiko zu reduzieren.
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