Wenn du (potenzieller) Gründer oder Unternehmer bist, weißt du sicherlich, dass neue Gesetze und Regelungen schnell für Stress und Verwirrung sorgen können – insbesondere, wenn sie dein Geschäft beeinflussen. Wir informieren dich rechtzeitig, damit du weißt, was du ab dem 01. April unbedingt beachten solltest:
Gesetzliche Änderungen zum 01. April
- Cannabis-Gesetz: Ab dem 1. April 2024 ist der Konsum und Besitz von Cannabis für Erwachsene bis zu 25 Gramm legal. Erwachsene ab 18 Jahren dürfen also bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigengebrauch besitzen, kaufen und anbauen. Der Anbau von bis zu drei Pflanzen in der eigenen Wohnung ist ebenfalls erlaubt. Es gibt allerdings einige Einschränkungen: Der Konsum von Cannabis ist in der Öffentlichkeit nur eingeschränkt möglich und man darf die Droge auch nicht in Form eines Geschäftsmodells verkaufen. Für Gründer bietet es daher wenig Chancen – die Nachfrage nach Zubehör könnte jedoch steigen.
- Elterngeld: Werden Kinder am oder nach dem 01. April 2024 geboren, so liegt die Einkommensgrenze der Eltern, um Elterngeld beziehen zu können, bei einem zu versteuerndem Jahreseinkommen von 200.000 Euro. Verdienen die beiden Personen mehr als das, so haben sie keinen Anspruch auf Elterngeld. Auch für Alleinerziehende ist diese Grenze bindend. Außerdem ist der gleichzeitige Bezug von Elterngeld beider Elternteile ab dann auf maximal einen Monat beschränkt.
- Steuern für Gas und Fernwärme: Die Steuer für Gas und Fernwärme steigt nun zurück von 7 auf 19 Prozent. Da hier nur vorübergehend geminderte Steuerbeiträge galten, ist es für Verbraucher jetzt wieder an der Zeit zum alten Satz zurückzukehrend. Das bedeutet: Es ist ab sofort wieder mit höheren Kosten für Heizung und Co zu rechnen – für viele sicher ein weiterer Grund, sich auf den wärmeren Frühling zu freuen.
- Mobilitätszuschüsse für Auszubildende und Studierende: Wer sich zusätzlich besonders freuen kann, sind Menschen in der Ausbildung. Sie können ab April einen Mobilitätszuschuss beantragen, wenn der Ausbildungsort weit weg vom Heimatort ist. Im ersten Ausbildungsjahr können Azubis so die Kosten von bis zu zwei Heimfahrten pro Monat finanzieren. Das soll Auszubildende unterstützen, die für ihre Ausbildung regelmäßig pendeln müssen. Auch Studierende können sparen, für sie gibt es das Deutschlandticket ab April schon für 29,40 Euro zu erwerben.
- Qualifizierungsgeld für Angestellte: Ab April können Angestellte bzw. deren Betriebe, die einen Strukturwandel durchleben, unterstützt werden. Arbeitnehmer können für den Zeitraum einer zwingend notwendigen Weiterbildung weiterhin Lohn erhalten und verlieren somit nicht ihren Job. Die DHZ nimmt hier zum Beispiel die notwendige Umschulung einer Belegschaft auf Elektroautos als Exemplar heran. In dieser Weiterbildungszeit erhalten Arbeitnehmer 60 Prozent ihres Nettogehalts, Elternteile 67 Prozent. Arbeitgeber können diesen Betrag aufstocken.
- Amazon Rückgabefrist: Wer regelmäßig von der Amazon Rückgabefrist Gebrauch macht und Bestelltes erst nach einigen Wochen zurückschickt, sollte nun aufpassen. Die Frist wird nämlich ab dem 01. April von 30 auf 14 Tage gekürzt. Das gilt jedoch nicht für alle Produkte. Lediglich bestimmte Amazon-Produkte wie Kameras oder Comuter sind betroffen.
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Das passiert noch ab April
Wer nach Ostern nicht zu spät auf der Arbeit erscheinen möchte, sollte nicht vergessen, dass am 31. März 2024 die Uhren vorgestellt werden und somit die Sommerzeit startet. Der Arbeitstag beginnt also nach Ostern eine Stunde früher als gewohnt, jedoch ist es dadurch abends länger hell und Haushalte können potenziell Strom sparen.



Luisa Färber