Deutsche Regelung wird sich an EU anpassen
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Das gilt bald für Unternehmen
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Inhaltsverzeichnis
- Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?
- Was gilt laut dem Lieferkettengesetz für Unternehmen?
- Was sagt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der EU?
- Wie wird das Lieferkettengesetz künftig umgesetzt?
- Fazit zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Transparenz ist Trumpf
- FAQ zum Thema Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
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Dass Produkte und deren Bestandteile oftmals von den vertreibenden oder weiterverarbeitenden Unternehmen importiert werden, ist kein Geheimnis. Doch stammen solche Importe manchmal aus Quellen, deren Arbeitsweise ethisch nicht vertretbar ist, wie etwa Kinderarbeit oder ökologischem Raubbau. Mit dem neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz soll dafür gesorgt werden, dass Unternehmen den fairen Handel über ihre eigenen Grenzen hinaus sicherstellen. Weitere Verschärfungen durch das EU-Lieferkettengesetz sind zu erwarten.
Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), oft auch einfach nur Lieferkettengesetz genannt, wurde bereits am 16. Juli 2021 vom Bundestag verabschiedet und gilt seit dem 01. Januar dieses Jahres. Im ganzen Wortlaut heißt es Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten. Und genau darum geht es bei diesem frisch in Kraft getretenen Gesetz: Es zieht die Standards für die Nachverfolgung der Supply Chain (Lieferkette) an und nimmt Unternehmen in die Verantwortung, diese sorgfältiger zu verfolgen.
Was gilt laut dem Lieferkettengesetz für Unternehmen?
Das Lieferkettengesetz in Deutschland gilt für Unternehmen mit 3.000 oder mehr Mitarbeitern. Ab 2024 betrifft es auch Unternehmen mit 1.000 oder mehr Mitarbeitern. Eine Überwachung der Regeln erfolgt durch die neu geschaffene Außenstelle des Bundesamts für Wirtschaft und Außenkontrolle in Borna (Sachsen). Verstoßen Unternehmen gegen eine der Regeln, müssen sie Bußgelder zahlen. Das sind wahlweise bis zu 8 Millionen Euro oder bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Darüber hinaus können die besagten Unternehmen von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden.
Folgende Sorgfaltspflichten gelten seit dem 01. Januar für die genannten Unternehmen durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz:
- Unternehmen müssen ein Risikomanagement einrichten, um die Risiken durch Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu verhindern.
- Diese Risiken müssen entlang der gesamten Lieferkette identifiziert werden. Das bedeutet, dass nicht nur die direkten Zulieferer zu prüfen sind, sondern auch deren Zulieferer.
- Die Unternehmen müssen einen Katalog mit 11 international anerkannten Menschenrechten einhalten. Demnach sind Kinderarbeit, Sklaverei und Zwangsarbeit verboten. Außerdem gilt es, den Arbeits- und Gesundheitsschutz sicherzustellen und angemessene Löhne zu zahlen.
Was sagt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der EU?
Das EU-Lieferkettengesetz ist bisher lediglich unter einem Entwurf bekannt. Die Corporate Sustainablity Due Dilligence Directive unterscheidet sich vom LkSG insoweit, dass sie noch deutlich strengere Regeln festlegt. Im Vergleich zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Deutschland werden wohl unter anderem folgende Vorgaben in Kraft treten:
- Es fallen deutlich mehr Regelungen unter das EU-Lieferkettengesetz als beim deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Betroffen sind europäische Unternehmen ab 500 Mitarbeiter und mit mehr als 150 Millionen Euro Jahresumsatz sowie in der EU tätige Firmen aus Drittstaaten. Nach aktuellem Stand sind das rund 9.400 Unternehmen.
- Bei den sogenannten Risikobranchen für Mensch und Umwelt gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der EU bereits für Unternehmen ab 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 40 Millionen Euro. Als Risikobranchen gelten beispielsweise die Textil- und Lederindustrie, die Land- und Forstwirtschaft sowie der Bergbau.
- Das EU-Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen, nicht nur die komplette Supply Chain zu identifizieren, sondern auch Transparenz bei den Nutzern und Entsorgern zu schaffen.
- Voraussichtlich ist im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der EU auch eine zivilrechtliche Haftung für Firmen enthalten. Das bedeutet, dass Betroffene Schadensersatz vor europäischen Gerichten einklagen können.
Dieser Entwurf sollte im Mai dieses Jahres verabschiedet werden, was aber nicht erfolgt ist, da die Länder noch an den Details feilen. Die Mitgliedsstaaten haben anschließend zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in ein eigenes nationales Gesetz umzuwandeln.
Eine erste Beschwerde auf Basis des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gab es im Mai 2023: So haben laut einem Bericht des Handelsblatt die Menschenrechtsorganisationen ECCHR und Femnet Beschwerde gegen die Händler Amazon und Ikea eingelegt und werfen diesen vor, gegen das Lieferkettengesetz zu verstoßen. Das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erklärte, dass die Beschwerden umfassend geprüft würden.
Wie wird das Lieferkettengesetz künftig umgesetzt?
KMU sind durch das Lieferkettengesetz in Deutschland erst einmal indirekt betroffen, wenn sie als Zulieferer für die Unternehmen der genannten Größenordnung fungieren. Vermutlich kommen zusätzliche Belastungen auf die Unternehmen zu, da diese ihre Prozesse transparenter machen müssen. Zur Unterstützung stehen derzeit beispielsweise finanzielle Hilfen durch den Staat im Raum.
Unternehmen, die ihre Prozesse gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz künftig kontrollieren müssen, können beispielsweise ein Supply-Chain-Mapping betreiben. Dabei erstellen sie ein Organigramm über ihre Zulieferer, in dem die nötigen Daten enthalten sind. Hierfür gibt es verschiedene Software-Anbieter.
Fazit zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Transparenz ist Trumpf
Mit dem zu Jahresbeginn gültig gewordenen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Deutschland sollen Unternehmen künftig ihre Lieferkette besser im Blick behalten, um für mehr Fairness zu sorgen. Es ist allerdings wahrscheinlich, dass das im noch zu verabschiedende EU-Lieferkettengesetz diese Anforderungen noch einmal strenger gestaltet. Betroffene Unternehmen, Zulieferer wie auch Belieferte, sind gut beraten, sich transparenter aufzustellen – so lässt sich ein Wettbewerbsvorteil gegenüber den Betrieben schaffen, die sich so lange wie möglich verschlossen halten.
FAQ zum Thema Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Das Lieferkettenpflichtgesetz in Deutschland gilt seit dem 01. Januar 2023. Es soll dazu beitragen, Lieferketten transparenter zu machen und dadurch Ausbeutung, Kinderarbeit und andere ethisch verwerfliche Methoden zu verhindern.
Das EU-Lieferkettengesetz ist bisher lediglich ein Entwurf und sollte ursprünglich im Mai 2023 verabschiedet werden, dies steht jedoch aktuell noch aus. Im Vergleich zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Deutschland beinhaltet es strengere Anforderungen für Unternehmen.
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Über den Autor
Andreas Fricke
Andreas war von März 2022 bis Februar 2024 in der Redaktion von Gründer.de. Hier verantwortete er die Bereiche Franchise- und Gründer-Verzeichnis, außerdem arbeitet er regelmäßig an neuen Büchern und eBooks auf unserem Portal. Zuvor hat er 5 Jahre lang in einer Online-Marketing-Agentur für verschiedenste Branchen Texte geschrieben. Sein textliches Know-how zieht er aus seinem Studium im Bereich Journalismus & Unternehmenskommunikation.