Gründer-FAQ: Arbeit oder Freizeit? Antworten auf die wichtigsten Rechtsfragen zum Betriebsausflug
Gilt ein Betriebsausflug als Arbeitszeit?
Featured image: Drobot Dean - stock.adobe.com
Inhaltsverzeichnis
- Definition: Betriebsausflug und Arbeitszeit
- Was sind die Vorteile von Teamevents und Betriebsausflügen?
- Arbeit vs. Freizeit: Zählt der Betriebsausflug als Arbeitszeit?
- Besteht bei einem Betriebsausflug oder einem Teamevent während der Arbeitszeit eine Teilnahmepflicht?
- Darf ich von Mitarbeitern ein Attest verlangen, wenn sie am Betriebsausflug krank sind?
- Wie sieht das mit der Versicherung aus?
- Fazit
- Häufige Fragen (FAQ) zu Betriebsausflug und Arbeitszeit
Gesamtes Inhaltsverzeichnis anzeigen
In diesem Artikel dreht sich alles um die Frage: Gilt ein Betriebsausflug als Arbeitszeit? Außerdem gehen wir auf folgende Themen ein:
- Was sind die Vorteile von Teamevents und Betriebsausflügen?
- Zählt der Betriebsausflug als Arbeitszeit?
- Wer ist verpflichtet am Betriebsausflug teilzunehmen?
- Wer haftet beim Betriebsausflug?
Definition: Betriebsausflug und Arbeitszeit
Als Betriebsausflug, auch Firmenausflug, wird ein vom Arbeitgeber organisierter, meist eintägiger Ausflug oder eine gleichartige Reise der Belegschaft eines Unternehmens bezeichnet. Arbeitszeit, im arbeitsrechtlichen Sinn, ist der Zeitraum, in welchem ein Arbeitnehmer seiner Arbeitspflicht nachkommen muss. Laut § 2 Abs. 1 ArbZG ist das die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeitszeit – ohne die Ruhepausen. Die regelmäßige Arbeitszeit liegt in Deutschland bei acht Stunden pro Werktag und darf nur in Ausnahmen überschritten werden.
Was sind die Vorteile von Teamevents und Betriebsausflügen?
Es ist kein Geheimnis, dass zufriedene Mitarbeiter leistungsfähiger und motivierter sind. Glückliche Mitarbeiter investieren in der Regel mehr und setzen sich zudem für den Firmenerfolg ein. Das bedeutet: Je glücklicher deine Mitarbeiter, desto mehr steigt die Produktivität und damit einhergehend der Erfolg deines Unternehmens. Gemeinsame Unternehmungen helfen dir dabei, die Zufriedenheit deiner Mitarbeiter zu erhöhen. Und nicht nur das: Firmenveranstaltungen fördern das Teambuilding. Teamevents sind somit eine geschickte Möglichkeit, um dich bei deinem Team zu bedanken und ein bisschen was zurückzugeben. Für viele Menschen ist es schön, wenn man mit Kollegen auch mal nicht über die Arbeit spricht und sich in einem privaten Rahmen begegnet. Das stärt das Vertrauen ineinander.
Arbeit vs. Freizeit: Zählt der Betriebsausflug als Arbeitszeit?
Grundsätzlich gilt: Findet ein Betriebsausflug während der Arbeitszeit statt, dann gilt er rechtlich als solche. Denn rechtlich gesehen ist ein Teamevent eine good will-Aktion von dir als Chef. Das bedeutet, Mitarbeiter deines Unternehmens müssen die Zeit nicht nacharbeiten und bekommen auch ihren regulären Lohn gezahlt. Wer die Zeit freiwillig nacharbeiten möchte, darf dies jedoch tun.
Besteht bei einem Betriebsausflug oder einem Teamevent während der Arbeitszeit eine Teilnahmepflicht?
Kurz gesagt: Nein, es besteht keine Pflicht an einem Teamevent oder einem Betriebsausflug teilzunehmen – auch nicht während der Arbeitszeit. Möchte einer deiner Mitarbeiter an einem Event nicht teilnehmen, dass während der regulären Arbeitszeit stattfindet, dann muss er stattdessen normal arbeiten. Du als Arbeitgeber gerätst damit in Zugzwang und hast im Umkehrschluss dafür zu sorgen, dass Mitarbeiter ihrer Arbeit trotzdem nachgehen können. Außerdem dürfen Arbeitnehmer nicht zu einem Tag Urlaub gezwungen werden.
Darf ich von Mitarbeitern ein Attest verlangen, wenn sie am Betriebsausflug krank sind?
Ja, deine Mitarbeiter sind verpflichtet eine Krankschreibung vorzulegen, wenn sie am Tag der Firmenveranstaltung arbeitsunfähig sind. Du als Arbeitgeber darfst ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen.
Wie sieht das mit der Versicherung aus?
Es ist ein unschönes Thema, aber für dich als Arbeitgeber enorm wichtig: Der Versicherungsschutz während des Ausflugs. Denn es ist keine Seltenheit, dass auf Firmenausflügen kleine mit große Unfälle passieren. Dabei gilt, dass Arbeitnehmer für die Zeitspanne eines Betriebsausflugs durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind, da der Zeitraum in der Arbeitszeit liegt.
Fazit
Ein gemeinsames Event oder ein gemeinsamer Betriebsausflug ist eine nette Abwechslung zur üblichen Arbeitszeit und kann für ein positives Arbeitsklima im Unternehmen sorgen. Es ist daher vorteilhaft, wenn möglichst das gesamte Team daran teilnimmt. So können sich deine Mitarbeiter untereinander und du deine Mitarbeiter besser kennenlernen. Das schafft wiederum Vertrauen und viele Probleme lösen sich damit in Luft auf.
Häufige Fragen (FAQ) zu Betriebsausflug und Arbeitszeit
Die Teilnahme an einem Betriebsausflug während der Arbeitszeit gilt auch als solche.
Wie lange eine Betriebsausflug dauern darf ist gesetzlich nicht geregelt. Allerdings ist anerkannt dass Mitarbeiter bei einem Betriebsausflug, der die Dauer einen regulären Arbeitstages – also gem. § 8 ArbZG maximal 8 Stunden – überschreitet, keine Überstunden anhäufen können.
Ein Betriebsausflug, auch Firmenausflug, ist ein vom Arbeitgeber organisierter, meist eintägiger Ausflug oder eine gleichartige Reise der Belegschaft eines Unternehmens.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten: Häufig finanziert der Arbeitgeber den Betriebsausflug alleine. Manchmal wird auch eine Kostenbeteiligung der Mitarbeiter verlangt.
DU willst deine KI-Skills aufs nächste Level heben?
WIR machen dich bereit für die Revolution
KÜNSTLICHE INTELLIGENZ!
- Praxisbeispiele – sofort anwendbar für dein Business
- Aktuelle KI-Tools im Check
- Expertentipps für die neusten KI-Technologien
- Case Studies – von E-Mail-Marketing bis Datenanalyse
Ja, ich möchte den Newsletter. Die Einwilligung kann jederzeit im Newsletter widerrufen werden. Datenschutzerklärung.
Über den Autor
Lea Minge
Lea machte von Oktober 2022 bis Oktober 2024 ihr Volontariat bei Gründer.de. Sie war für die täglichen News zuständig. Im Bereich Wirtschaft, Startups oder Gründer hat sie den Überblick und berichtete von den neuesten Trends, Entwicklungen oder Schlagzeilen. Auch bei der Sendung “Die Höhle der Löwen” zeigte sie eine wahre Expertise und verfolgte für unsere Leser jede Sendung. Damit kennt sie die wichtigsten DHDL-Startups, -Produkte und Informationen zu den Jurymitgliedern. Daneben hatte sie immer einen Blick auf die neuesten SEO-Trends und -Anforderungen und optimiert fleißig den Content auf Gründer.de. Neue Ideen für Texte blieben da nicht aus. Schon früh interessierte sie sich fürs Schreiben, weshalb sie ein Studium in Germanistik und Kommunikations- und Medienwissenschaft in Düsseldorf absolvierte.