Gründer FAQ: Tipps, wie du deinen Anspruch geltend machen kannst
Was mache ich, wenn Kunden nicht auf meine Mahnungen reagieren?
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Inhaltsverzeichnis
- Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens
- Ablauf Mahnverfahren
- Ablauf Klageverfahren
- Ablauf Zwangsvollstreckung
- Kosten des Mahnbescheids
- Sonderfall: Mahnverfahren ohne erbrachte Leistung
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Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens
Nach erfolgloser Mahnung ist das gerichtliche Mahnverfahren in der Regel der richtige Schritt, um deine zahlungsunwilligen Kunden kostengünstig und effektiv zur Zahlung zu bewegen.
- Tipp zur Verfassung von Mahnungen: Setze dem Kunden in deiner Mahnung (erneut) eine kurze Frist (von z.B. einer Woche) zur Rechnungsbegleichung und weise ihn auf die Einleitung gerichtlicher Schritte bei fruchtlosem Verstreichen der Frist hin. Anschließend kannst du die ausstehende Summe mit Verzugszinsen einfordern.
Das gerichtliche Mahnverfahren in Deutschland ist ein Gerichtsverfahren, das der vereinfachten Durchsetzung von fälligen Geldforderungen dient. Im Unterschied zum Klageverfahren wird vom Gericht nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht. Das Gericht erlässt nach deinem Antrag direkt einen Mahnbescheid, der per Post zugestellt wird. Dieses Verfahren kannst du selbst unter www.online-mahnantrag.de einleiten. Hierbei handelt es sich um ein interaktives Online-Antragsformular für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids und somit den Einstieg in das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren.
Wenn es zum Beispiel um viel Geld geht, ist die Unterstützung eines Experten (Anwalt oder Inkassounternehmen) jedoch sinnvoll, denn dieser kennt Formalia, zulässige Verzugszinsen und Mahnfristen. Die Kosten für ein Inkassounternehmen oder einen Anwalt kannst du dann im Erfolgsfall zusätzlich zur Zahlung vom Kunden zurückverlangen.
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Vor- und Nachteile von Inkassodienstleistern und Anwälten
Ein Inkasso-Unternehmen treibt das Geld für dich ein oder kauft deine Forderung auf – behält dann aber einen Teil der geschuldeten Summe. Oft erhältst du vom Inkasso-Unternehmen nur 30 Prozent der ausstehenden Summe. Inkasso-Unternehmen bieten sich daher in der Regel für Massengeschäfte an, da die Beauftragung schnell und unkompliziert erfolgt. Bei einzelnen Forderungen lohnt sich die Beauftragung eines Inkassounternehmens aufgrund der nur anteiligen Erstattung meist nicht. Ferner darf das Inkasso-Unternehmen das gerichtliche Mahnverfahren für dich nur in die Wege leiten, eine anschließende Vertretung vor Gericht ist nicht möglich.
Ein Anwalt setzt sich dafür ein, dass du deine Forderung ohne Abzüge inklusive Verzinsung erhältst. Im Vergleich zum Inkasso-Unternehmen kann er zur Durchsetzung deiner Rechte einen Schritt weitergehen und das Klageverfahren für dich bestreiten. Der Anwalt wird die für ihn anfallenden Kosten direkt im Mahnverfahren geltend machen.
Ablauf Mahnverfahren
Du hast bereits den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids online oder mithilfe eines Anwalts oder eines Inkassodienstleisters gestellt. Nach Zustellung des Mahnbescheids hat dein Kunde drei Optionen:
- Er kann die Rechnung begleichen – Ziel erreicht!
- Oder er kann den Mahnbescheid ignorieren – Damit eröffnet sich der Weg in die Zwangsvollstreckung.
- Der Kunde kann auch innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen – Hiernach wird ein reguläres Klageverfahren eingeleitet.
Ablauf Klageverfahren
Führt das Mahnverfahren nicht zum Erfolg, weil der Kunde Widerspruch erhebt oder dennoch die Zahlung verweigert, musst du eine Klage einreichen. Denn spätestens jetzt bist du (bei einem Streitwert über 5.000 Euro) auf die Unterstützung eines Anwalts angewiesen. Der Anwalt prüft deinen Fall vorab, unterstützt dich bei der Erstellung der Klageschrift, reicht diese fristgerecht bei Gericht ein und setzt deinen Anspruch in der Gerichtsverhandlung durch.
Nach dem schriftlichen Vorverfahren bzw. einer mündlichen Verhandlung erlässt das Gericht im besten Fall ein positives Urteil für dich. Mit diesem „Titel“ kannst du die Zwangsvollstreckung in die Wege leiten.
Ablauf Zwangsvollstreckung
Nach erfolgreicher Klage übernimmt der Anwalt auch die Beauftragung des Gerichtsvollziehers mit der endgültigen Eintreibung deines Geldes. Daneben eröffnet sich der Weg in die Zwangsvollstreckung auch dann, wenn der Kunde auf einen Mahnbescheid nicht innerhalb von zwei Wochen reagiert hat. Es kann nämlich innerhalb von 6 Monaten ab Zustellung des Mahnbescheids an den Antragsgegner ein Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids bei Gericht gestellt werden. Erfolgt nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Vollstreckungsbescheids ein Einspruch (und damit die Einleitung des streitigen gerichtlichen Verfahrens), kann die Zwangsvollstreckung bzw. der Vollstreckungsauftrag an das Gericht versendet werden.
- Tipp: Sämtliche Verzugszinsen und Mahnkosten muss der Kunde nachträglich übernehmen. Ist der Kunde ein Unternehmen, darfst du in der Regel eine Mahnpauschale von 40 Euro geltend machen.
Kosten des Mahnbescheids
Die Höhe der Kosten für den Mahnbescheid richtet sich nach der Höhe der Forderung (dem „Streitwert“). Bei einer offenen Forderung von bis zu 1.000 Euro werden derzeit 36 Euro Gerichtskosten fällig. In der Regel trägt der Schuldner die Kosten des Mahnbescheides, du musst die Kosten allerdings im Rahmen des Mahnverfahren vorstrecken. Gegebenenfalls fallen noch streitwertabhängige Kosten für die Beauftragung eines Anwalts an. Bei einer Forderung bis zu 500 Euro sind dies derzeit 49 Euro.
Sonderfall: Mahnverfahren ohne erbrachte Leistung
Doch welche Rechte hast du, wenn du noch keine Gegenleistung erbracht hast? Im gerichtlichen Mahnverfahren können keine Ansprüche geltend gemacht werden, die von einer Gegenleistung abhängen, die ihrerseits noch nicht erbracht worden ist. Zahlt z.B. der Kunde nach Vorkasse-Vereinbarung im Rahmen eines Kaufvertrags nicht, kannst du keinen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, da du deine Leistung selbst noch nicht erbracht hast. Du hast dann die Möglichkeit entweder direkt Klage zu erheben, verzugsbedingte Ansprüche geltend zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten.
1. Klageverfahren
Bei einem Klageverfahren prüft das Gericht, ob dein Anspruch besteht und fällt ein Urteil. Im Unterschied zum Mahnverfahren kommen daher höhere Kosten und ein zeitintensiveres gerichtliches Verfahren auf dich zu.
2. Verzugsbedingte Ansprüche
Voraussetzung für die Geltendmachung verzugsbedingter Ansprüche ist der Verzugseintritt des Schuldners. Es muss also bereits eine Rechnungsstellung (unter Angabe der konkret zu entrichtenden Summe, der Zahlungsmodalitäten und einer Zahlungsfrist) sowie ggf. eine Mahnung an den Schuldner zugegangen sein. Ist dies der Fall, können Verzugszinsen, weitere Verzögerungsschäden z.B. Kosten für Auskünfte zur Ermittlung des Wohnorts des Schuldners, Kosten für Bankrücklasten oder Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts, sowie ein ggf. entgangener Gewinn geltend gemacht werden.
3. Rücktritt vom Vertrag
Als letzte Möglichkeit kannst du vom Vertrag zurücktreten.
Du hast weitere Fragen zum Mahnverfahren? Die Rechtsanwaltskanzlei LedererLegal hilft Startups bei dem Umgang mit zahlungsunwilligen Kunden und unterstützt dich bei sämtlichen Fragestellungen rund um die Themen Forderungsbeitreibung, Markenrecht, Medien- und Urheberrecht und Werbung & Internetrecht.
Nähere Informationen erhältst du auf www.ledererlegal.com
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Über den Autor
Alexandra Lederer
Alexandra Lederer LL.M. (Miami), Rechtsanwältin der Kanzlei LedererLegal, berät deutschlandweit auf den Gebieten des Marken-, Urheber-, Wettbewerbs- und Internetrechts mit einer Spezialisierung auf Rechtsproblemen von Gründern und Gründerinnen. Sie hat eine Vielzahl von Mandanten im Start-Up Bereich außergerichtlich beraten und erfolgreich auf dem Gründungsweg bei allen auftretenden Rechtsfragen unterstützt. Daneben steht der Schutz von geistigem Eigentum im Fokus der Kanzlei aus dem Herzen Münchens.