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Unternehmen können bald nicht mehr profitieren

Umweltbonus beim Firmenwagen ist ausgelaufen

Nachdem das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in der Vergangenheit eher großzügig mit der Bezuschussung von Elektroautos und Hybridfahrzeugen umgegangen ist, fielen die Fördermittel ab 2023 geringer aus. Nun gibt es diesen Bonus überhaupt nicht mehr. Erfahre im nachfolgenden Artikel, was nun gilt.

Der Umweltbonus für ein Elektroauto hat in den vergangenen Jahren vielen Privatpersonen und Unternehmern die Anschaffung eines solchen Modells – und damit einen Beitrag zur E-Mobilität – erleichtert. Seit 2023 wurden die Prämien vom Bund jedoch reduziert, sodass inzwischen weniger und geringere Fördermittel ausgegeben werden. Zum 17. Dezember 2023 lief die Förderung endgültig aus, sodass neue Anträge nicht mehr bearbeitet werden können.

So hoch war der Umweltbonus für ein Elektroauto zuletzt

Mit dem Umweltbonus für ein Elektroauto und der Innovationsprämie konntest du bis Jahresende noch eine Förderung von bis zu 9.000 Euro erhalten, sofern dein Antrag rechtzeitig gestellt wurde. Plug-in-Hybride werden mit bis zu 6.750 Euro bezuschusst. Bei Letzteren gilt jedoch, dass sie höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer emittieren oder eine elektrische Mindestreichweise von 60 km haben. 2021 lag die Mindestreichweite noch bei 40 km.

Das galt bis 2023 für den Umweltbonus bei Firmenwagen und privaten Elektroautos

Der Umweltbonus für ein Elektroauto galt ab 01. Januar 2023 nur noch bei Kraftfahrzeugen, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben – das betrifft batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge. Dabei gab es folgende Förderstaffelung:

  • Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: Förderung von 4.500 Euro (zuvor 6.000 Euro)
  • Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro: Förderung von 3.000 Euro (zuvor 5.000 Euro)
  • Nettolistenpreis über 65.000 Euro: nach wie vor keine Förderung

Bei Plug-in-Hybridfahrzeugen gab es zudem keinen Umweltbonus mehr. Darüber hinaus beschränkte sich die Förderung ab dem 01. September 2023 nur noch auf Privatpersonen, sodass Unternehmer nicht mehr vom Umweltbonus für Firmenwagen profitieren konnten. Entscheidend für die Höhe der Förderung war zudem die Zulassung des Autos. Denn erst nach der Zulassung konnte der Antrag auf Förderung gestellt werden. So kam es durch Lieferschwierigkeiten womöglich dazu, dass du 2022 ein Auto gekauft hast, jedoch nur den reduzierten Umweltbonus für ein Elektroauto beantragen konntest.

Welche Elektroautos wurden unter welchen Bedingungen gefördert?

  • Neuwagen: Wenn sie nach dem 03. Juni 2020 zugelassen wurden.
  • Gebrauchtwagen: Bei einer Erstzulassung nach dem 04. November 2019 und einer Zweitzulassung nach dem 03. Juni 2020.
  • Fahrzeug muss mindestens 6 Monate auf den Antragssteller zugelassen worden sein (Haltedauer).
  • Leasingfahrzeuge: Mindestmietdauer 12 Monate bei einer Laufzeit von 12 bis 23 Monate bzw. Mindestmietdauer 24 Monate bei mehr als 23 Monaten Laufzeit.

Was gilt ab 2024 beim Umweltbonus für Firmenwagen und Elektroautos?

Ursprünglich sollte es ab 2024 einen einheitlichen Förderbetrag von 3.000 Euro geben. Nun ist der Umweltbonus für Firmenwagen aber ausgelaufen und es werden lediglich die Förderungen gewährt, die für 2023 fristgerecht beantragt wurden.

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Häufige Fragen zum Thema „Umweltbonus Firmenwagen 2023“

Wie hoch ist der Umweltbonus für ein Elektroauto?

Bis Dezember 2023 lag die Höhe des Förderbetrags in einem Bereich zwischen 3.000 und 4.500 Euro. Inzwischen ist die Förderung ausgelaufen.

Bis wann gilt der Umweltbonus bei Firmenwagen?

Wer bis zum 17. Dezember 2023 den Antrag auf Förderung gestellt hat, kann noch vom Umweltbonus profitieren.

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