Sich gegen Cybermobbing wehren: Postings in sozialen Medien melden
Es gibt verschiedene Optionen, Postings in den sozialen Medien zu melden bzw. zu löschen, wenn diese deine Rechte verletzen. So kannst du dich gegen Cybermobbing wehren. Die Plattformbetreiber sind verpflichtet, nachdem Sie über eine Rechtsverletzung informiert worden sind, den Beitrag zu prüfen.
Sollte die Prüfung das Vorliegen einer Rechtsverletzung bestätigen, so muss der jeweilige Betreiber diesen Beitrag beseitigen.
Sich gegen Cybermobbing wehren: Welche Rechtsvorschriften sind hierbei relevant?
Neben der Verletzung strafrechtlicher Normen kommen auch Verstöße gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Marken- und Urheberrecht sowie das Wettbewerbsrecht in Betracht.
Strafanzeige stellen, wenn du dich gegen Cybermobbing wehren willst
Am häufigsten erfüllen Verfasser von Hasskommentaren den strafrechtlichen Tatbestand der Beleidigung. Eine Beleidigung kann nach § 185 StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe nach sich ziehen.
Sollten die Hasskommentare gleichzeitig ehrverletzende Tatsachenbehauptungen beinhalten, liegt oft zusätzlich der Tatbestand der Üblen Nachrede im Sinne des § 186 StGB vor. Diese liegt dann vor, wenn der Ruf der beleidigten Person durch die unwahre Tatsachenbehauptung nachhaltig geschädigt wird
Allgemeines Persönlichkeitsrecht
Ferner kann bei einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts z.B. durch eine Beleidigung, Rufschädigung oder der Verbreitung von falschen Tatsachen auch aus dem Zivilrecht gegen den Verfasser vorgegangen werden. Du kannst den Verfasser anwaltlich abmahnen, wenn du dich gegen Cybermobbing wehren willst und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern und ggf. sogar Schadensersatz fordern.
Markenrecht und Urheberrecht
Sollten Dritte eingetragene Marken oder fremde Inhalte (Bilder, Texte, Videos) ohne die erforderliche Einwilligung öffentlich posten, kann hier von einer Markenrechtsverletzung bzw. Urheberrechtsverletzung ausgegangen werden. Auch in diesem Fall kannst du zivilrechtliche Unterlassungs– und Schadensersatzansprüche geltend machen und dich somit gegen Cybermobbing wehren.
Wettbewerbsrecht
Sollte es sich bei dem Verfasser des Posts um einen Mitbewerber von dir handeln, könnte auch das Wettbewerbsrecht einschlägig sein. Dies ist insbesondere der Fall, wenn du durch den Post gezielt in deinem Absatz behindert wirst. Wenn deine Waren / Dienstleistungen unlauter nachgeahmt worden sind oder dein Betrieb durch unwahre Tatsachenbehauptungen geschädigt wird.
Wie wehrst du dich gegen Cybermobbing bei Anonymität des Verfassers?
Du bist Opfer von Cybermobbing geworden und möchtest dich dagegen wehren. Du weißt aber nicht, wer sich hinter einem bestimmten Pseudonym verbirgt. Dann steht dir ggf. ein Auskunftsanspruch gegen den Provider zu. Ferner kann der Verfasser des Posts auch im Rahmen einer Strafanzeige von den Behörden ermittelt werden. Sobald du herausgefunden hast, wer sich hinter dem Pseudonym verbirgt, kannst du weitere zivilrechtliche Ansprüche wie z.B. Schadensersatz gegen den Verfasser geltend machen.

Alexandra Lederer