Gründer FAQ: So vermeidest du Bußgelder und Abmahnungen
Gewinnspiele veranstalten: Was muss ich beachten?
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Inhaltsverzeichnis
- Gewinnspiele rechtssicher veranstalten
- Gewinnspiele auf Social Media veranstalten
- Häufige Fragen (FAQ) zu Gewinnspiele rechtssicher veranstalten
Gesamtes Inhaltsverzeichnis anzeigen
Gewinnspiele, Preisausschreiben und Verlosungen sind ein gebräuchliches und effektives Marketinginstrument. Allerdings es gibt ein paar Hürden zu überwinden, um Gewinnspiele rechtssicher zu veranstalten. Wir erklären dir, was du unbedingt beachten solltest, um Bußgelder und Co vorzubeugen.
Gewinnspiele rechtssicher veranstalten
Das Veranstalten eines Gewinnspiels ist grundsätzlich erlaubt und kann nur dann unerlaubt sein, wenn die Durchführung in ihrer Ausgestaltung gegen zum Beispiel das Wettbewerbsrecht oder das Markenrecht verstoßen. Nicht erlaubt ist es zudem ein Gewinnspiel ohne oder ohne eindeutige Teilnamebedingungen zu veranstalten. Auch sind mit Blick auf den Datenschutz die Regeln der DSGVO unbedingt zu beachten. Zu diesen Punkten gehen wir in den folgenden Absätzen näher ein.
Gewinnspiel veranstalten: Das ist erlaubt
Im Rahmen der Veranstaltung eines Gewinnspiels ist es erlaubt:
- Den Rechtsweg ausschließen: Bestenfalls nimmst du den Passus: „Der Rechtsweg ist ausgeschlossen“, in die Teilnahmebedingungen mit auf. Dadurch schützt du dich also vor Klagen enttäuschter Teilnehmer, die nicht gewonnen haben. Aber Achtung: Der Satz klingt gewichtiger als er ist, denn er schützt dich nicht grundsätzlich vor Klagen oder Abmahnungen, da grundsätzlich der Rechtsweg in Deutschland jedem frei steht.
- Optional die Anmeldung zu deinem Newsletter anbieten: Das Newsletter-Abonnement darf allerdings niemals zwingende Bedingung für die Teilnahme an Ihrem Gewinnspiel sein. Das Akzeptieren der Teilnahmebedingungen darf hingegen verpflichtend sein. Es handelt sich dabei um das sogenannte Kopplungsverbot, wonach der Vertragsabschluss über Waren oder Dienstleistungen nicht an die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten gekoppelt sein darf.
- Die Gewinnspielteilnahme an einen Kauf koppeln: Auch darfst du die Teilnehme an deinem Gewinnspiel an den Erwerb einer Ware koppeln. Hierbei dürfen allerdings der Gewinn und der Kaufpreis nicht in einem krassen Missverhältnis zueinander stehen. Auch darf die Kopplung das wirtschaftliche Verhalten von Verbrauchern nicht in unlauterere Weise beeinträchtigen. Deshalb solltest du in diesem Fall umso mehr ein Augenmerk auf leicht verständliche Teilnahmebedingungen legen.
- Gewinner per E-Mail kontaktieren: In jeden Fall darfst du den oder die Gewinner des Gewinnspiels anschließend via Mail kontaktieren, um diese über den Gewinn zu informieren.
- Gewinne von Dritten sponsern lassen: Du kannst Gewinne für dein Gewinnspiel auch von Dritten sponsern lassen. In diesem Fall musst du das Gewinnspiel allerdings als Sponsored Post oder Werbung kennzeichnen.
- Minderjährige, Angestellte und Kooperationspartner von der Teilnahme ausschließen: Es ist zulässig, dass die Angehörigen eines Unternehmens oder mit der Ausrichtung des Gewinnspiels beauftragte Dienstleister von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Auch macht es Sinn minderjährige von der Teilnahme auszuschließen, da anderenfalls die Einwilligung der Eltern zur Teilnahme erforderlich sein kann.
Kein Gewinnspiel veranstalten ohne Teilnahmebedingungen
Ganz gleich ob du planst dein Gewinnspiel auf einer Website, über deinen Newsletter oder via Social-Media zu veranstalten. – Du musst auf immer Teilnahmebedingungen für dein Gewinnspiel erstellen und diese direkt beim Gewinnspiel angeben. Anderenfalls droht eine Abmahnung. Hierbei solltest du auf eine klare und deutliche Sprache achten. Darüber hinaus solltest du darauf achten, dass die Teilnahmebedingungen zu jeder Zeit leicht zugänglich verfügbar sind und zwar an den Orten, an denen auch das Gewinnspiel erwähnt wird. Ein Link auf eine Unterseite mit übersichtlichen Bedingungen reicht aus. Eine E-Mail, die diese Informationen enthält, hingegen nicht.
Die Teilnahmebedingungen sollten unbedingt folgende Angaben enthalten:
- Anfang und Ende des Gewinnspiels (Teilnahmezeitraum)
- Den Veranstalter des Gewinnspiels (Name, Andresse)
- Teilnehmer benennen (Wer darf teilnehmen? Gibt es Einschränkungen z.B. für Mitarbeiter deines Unternehmens?)
- Wie kann man am Gewinnspiel teilnehmen?
- Auf welche Weise werden die Gewinner ermittelt (Jury, Auslosung usw.)?
- Wie werden die Gewinner bekanntgegeben und über den Gewinn informiert?
- Angaben zum Datenschutz (Welche Daten werden gespeichert? Wie lange werden die Daten der Teilnehmer gespeichert?)
- Angaben zum Gewinn und insbesondere zu Zusatzkosten
Wichtiges zum Datenschutz
Die Datenschutzgrundverordnung ist auch bei Gewinnspielen zwingend zu beachten. Deshalb solltest du die Teilnahmebedingungen auch mit Datenschutzhinweisen versehen. Denn es erwarten dich beispielsweise hohe Geldstrafen, wenn du unnötig viele Daten erhebst und/oder diese zu lange speicherst, die erhobenen Daten zu anderen Zwecken als der Gewinnspielabwicklung verwendest, oder die Teilnehmer unzureichend über die Datenerhebung und -verwendung aufklärst.
Auf keinen Fall darfst du sensible Daten der Gewinner öffentlich machen indem du zum Beispiel den vollen Namen auf Social Media postest. Benachrichtige die Gewinner stattdessen immer über eine private Nachricht. Sofern das auf der Plattform, die du für das Gewinnspiel nutzt, nicht möglich sein, weil es sich dabei z.B. um deine eigene Website handelt, dann solltest du bei der Teilnahme die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse erheben und den Gewinner über diese benachrichtigen.
Gewinnspiele auf Social Media veranstalten
Zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben können Social-Media-Plattformen eigene Regeln für Gewinnspiele aufstellen. Diese Vorgaben findest in den Nutzungsbedingungen. Mach dich unbedingt mit ihnen vertraut. Anderenfalls droht schlimmsten Falls der Ausschluss von der Plattform und damit verbunden die Sperrung deines Accounts.
Facebook verlangt einerseits, dass die Teilnehmer darauf hingewiesen werden, dass Facebook nicht für das Gewinnspiel verantwortlich ist und andererseits das Anfragen zum Gewinnspiel nicht an Facebook zu richten sind. Außerdem dürfen Profile von Mitgliedern nicht in das Gewinnspiel integriert werden, um Gewinnspiel-Spam zu vermeiden. Aufforderungen wie „Markiert einen Freund in den Kommentaren“ oder vergleichbare sind mithin verboten.
Wie auch Facebook verlangt Instagram einen Hinweis, dass die Plattform nicht für das Gewinnspiel verantwortlich ist und Anfragen zum Gewinnspiel nicht an Instagram zu richten sind. Aufforderungen wie die Verwendung eines spezifischen Hashtags oder das Markieren von Freunden in den Kommentaren sind hingegen erlaubt.
Übrigens: Die Teilnahmebedingungen lassen sich als Webseitenlink oder URL in die Bio einbinden.
Auch auf Twitter sind Gewinnspiele erlaubt. Allerdings sollten Nachrichten mit dem selben Inhalt unbedingt vermieden werden. Dazu zählen auch Aufforderungen wie beispielsweise: „Wer am häufigsten retweetet, gewinnt“. Diese gelten als Spam und können zu Sperrung des Accounts führen. Auch sollte vermieden werden einen Anreiz zu Erstellung mehrerer Accounts zu geben.
YouTube
Genau wie auch Facebook und Instagram verlangt YouTube einen Hinweis, dass die Plattform nicht für das Gewinnspiel verantwortlich ist und Anfragen zum Gewinnspiel nicht an YouTube zu richten sind. Durch das Gewinnspiel dürfen Messwerte des Dienstes – etwa die ‚Gefällt mir‘-Bewertung oder die Zahl der Abonnenten- nicht beeinflusst werden.
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Häufige Fragen (FAQ) zu Gewinnspiele rechtssicher veranstalten
Grundsätzlich sind Gewinnspiele erlaubt und jeder kann eines veranstalten. Wichtig ist, dass das Wettbewerbs- und Markenrecht sowie die Datenschutzgesetze eingehalten und beachtet werden.
Der Veranstalter eines Gewinnspiels muss die Teilnahmebedingungen klar und eindeutig angeben. Die Teilnehmer müssen wissen und leicht erkennen können, worauf sie sich einlassen.
Für ein Gewinnspiel sollte bereits in der Werbung auf die Teilnahmebedingungen hingewiesen werden. Auch sollte darauf hingewiesen werden, wo die vollständigen Teilnahmebedingungen zu finden sind.
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Über den Autor
Luisa Färber
Luisa macht seit Februar 2022 ihr Volontariat in der Online-Redaktion von Gründer.de. Hier ist sie immer auf der Suche nach den neusten Startups mit bahnbrechenden Ideen und spannenden Businessmodellen. Ob Nachhaltigkeit, Food oder FinTech – Luisa recherchiert und schreibt über die Unternehmen von morgen! Außerdem ist sie mitverantwortlich für unsere Kooperationen und bringt Gründer.de auch als Marke voran. Ursprünglich kommt sie aus einem kleinen Dorf in Oberfranken und entschied sich nach dem Abitur für ein Studium der Angewandten Medien- und Kommunikationswissenschaft an der Technischen Universität Ilmenau in Thüringen. Nach ihrem Bachelor, in dem sie ihre Leidenschaft für die redaktionelle Arbeit entdeckte, hat es sie nun nach Köln und in die Redaktion von Gründer.de verschlagen.
3 Antworten
Hallo,
sind ja ganz interessant, die Ausführungen zum Gewinnspiel.
Leider fehlt der wichtige (!) Hinweis dabei, das UNBEDINGT nach $661 BGB
bei einem Gewinnspiel eine Teilnahmeschluss anzugeben ist.
Das ist deshalb auch so wichtig, weil in vielen Fällen Gewinnspiele
vernstaltet werden, nur um Namen, deren Adressen und Daten zu bekommen.
hi,
meine Frage ist. ich habe ein auto zu verkaufen, bin mir aber nicht sicher, ob ich den preis, den ich mir vorstelle erzielen kann. deswegen habe ich mir gedacht (auf die idee brachte mich eine kanadierin, die ihr haus auf diese art verkaufen wollte), ich verlose das auto unter allen teilnehmern, die fur ihre teilnahme bezahlen. die ziehung wurde, aber nur dann zustande kommen, wenn mein wunschbetrag zustande kommen wurde, sonst wurde ich das ganze geld wieder den teilnehmern ZURUCK GEBEN. ware so etwas privat organisiert ohne rechtliche probleme moglich ?
Vielen Dank für diesen Artikel
Wir planen nämlich ein Gewinnspiel und dank eures Artikels um einiges Schlauer für dieses Vorhaben.